Kurse
Sie haben die Auswahl aus verschiedenen Kursformen:
- Rehasport-Kurse mit Rezept (§64 SGB IX vollständig finanziert von den jeweiligen Trägern wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung)
- Präventivkurse mit Zuschuss (§ 20 SGB V bezuschusst von den Krankenkassen mit 75%- 100% oder pauschal nach regelmäßiger Teilnahme)
- Fitnesskurse Selbstzahlerkurse (Kein Zuschuß, 100% Selbstbehalt)
Rehasport
Rezept-Kurs Rehasport von Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung.
Sie benötigen hierzu ein Rezept von ihrem Arzt. Dieser vermerkt auf dem Formular 56 die
Einheit „Rehasport“. Bei den orthopädischen Erkrankungen werden meist 50 Einheiten für die
Dauer von 18 Monaten verschrieben, bei neurologisch/chronischen Erkrankungen z.T. auch
120 Einheiten für 36 Monate.
Fragen Sie bitte hierzu ihren behandelnden Arzt.
