Rehasport mit Rezept
Rehasport mit ärztlicher Verordnung
Der Rehasport nach § 64 SGB IX wird bei genehmigter Verordnung von den zuständigen Kostenträgern wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung finanziert.
Hierzu benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung (Formular 56) mit der Angabe „Rehasport“. Bei orthopädischen Erkrankungen werden häufig 50 Einheiten innerhalb von 18 Monaten verordnet; bei neurologischen oder chronischen Erkrankungen können es 120 Einheiten innerhalb von 36 Monaten sein.
Bitte besprechen Sie die Verordnung mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.
